Aufenthaltstitel - Online Anträge

Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels (außer Sonderbestimmungen EU und Assoziationsabkommen EWG/Türkei). Der Aufenthaltstitel wird in verschiedenen Arten unterteilt.

Die Ausländerbehörden sind in der Regel zuständig für die Erteilung von

  • Aufenthaltserlaubnis (§ 7 AufenthG),
  • Blaue Karte EU (§ 18b Abs. 2 AufenthG),
  • ICT-Karte (§ 19 AufenthG),
  • Mobiler-ICT-Karte (§ 19b AufentG),
  • Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG) und
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU (§ 9a AufenthG).

Das Angebot der Online-Anträge für die Erteilung, Verlängerung und Änderung der Aufenthaltstitel wird laufend erweitert. Derzeit können Sie folgende Online-Dienste nutzen: