SG 53

Beistand-, Pfleg- und Vormundschaften, Betreuungsstelle

In SG53 erhalten Sie unter anderem Unterstützung bei Unterhaltsansprüchen, Vorsorge- und Betreuungsvollmachten sowie deren Beglaubigung, Pflegschaften, Betreuungen und Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsregelungen.

Die Aufgaben von SG53 im BayernPortal des Freistaats:

 

Unterhaltsansprüche minderjähriger und junger volljähriger (bis Vollendung 21. Lebensjahr) Kinder, Beratung und Unterstützung

Beratung und Unterstützung und/oder Einrichten einer Beistandschaft für

  • Elternteile mit Problemen bzgl. des zu leistenden Unterhalts für minderjährige Kinder/Jugendliche (z. B. Höhe oder Ausbleiben des zu leistenden Unterhalts)
  • junge Volljährige (18.-21. Lebensjahr) bzgl. der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegenüber über ihren Eltern(teilen) z. B. wegen Schulbesuch oder Berufsausbildung

Beurkundung Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltspflicht, Sorgeerklärung

 

  • Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter des Kindes
  • Unterhaltsverpflichtung gegenüber Kindern, deren Müttern, jungen Volljährigen oder Sozialleistungsträgern und
  • Sorgeerklärungen

müssen beurkundet werden, damit sie rechtswirksam abgegeben sind. Die Beurkundung dieser Erklärungen kann kostenfrei erfolgen.

 

Betreuungsstelle

  • Beratung von bevollmächtigten Personen, Rechtlichen BetreuerInnen sowie BürgerInnen bei Fragen rund um die Themen Rechtliche Betreuung und Vorsorge
  • Beratung zur Errichtung von Vollmachten zur Vorsorge und Betreuungsverfügungen; Information zur Patiententenverfügung
  • Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften/Handzeichen auf Vollmachten zur Vorsorge und Betreuungsverfügungen (die Zuständigkeit der Notare bleibt unberührt), Gebühr: 10,00 €
    (Hinweis: Die Wirkung der Beglaubigung von Vollmachten zur Vorsorge durch die Betreuungsstelle endet mit dem Tod des Vollmachtgebers)
  • Vollmachten zur Vorsorge, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen können gegen eine Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden: vorsorgeregister.de

Pfleg- und Vormundschaften (elterliche Sorge)

 

  • Führung von Amtspfleg- und Amtsvormundschaften bei Entzug der gesamten oder Teilen der elterlichen Sorge
  • Beratung von ehrenamtlichen Vormündern/Pflegern