SG 72

Gaststätten- und Lebensmittelrecht, Vollzugsaufgaben Veterinäramt

Unter Verbraucherschutz versteht man die Gesamtheit der rechtlichen Vorschriften, die den Verbraucher vor Benachteiligungen im Wirtschaftsleben schützen und seine rechtliche Stellung stärken sollen.
Ziel ist, die Gesundheit, die Sicherheit sowie die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen der Verbraucher zu schützen.

Die Aufgabengebiete der wirtschaftlichen Einheit (WE) SG 72 umfassen das Gaststätten- und Lebensmittelrecht (einschließlich Preisangabenrecht, Überwachung des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln, Beanstandungen im Bereich Nahrungsergänzungsmittel und Getränkeschankanlagenrecht) sowie den Vollzug des Veterinärwesens mit den Bereichen Tierseuchenrecht, Tierschutz und Fleischhygienerecht. Schwerpunkt hierbei ist der gesundheitliche Verbraucherschutz.

Gaststättenerlaubnis

Wenn Sie eine Gaststätte betreiben oder übernehmen benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Hierzu sind umfangreiche Unterlagen vorzulegen.

Lebensmittelkontrolle

Betriebs- und Produktkontrollen im Lebensmittel-vertreibendem und verarbeitendem Gewerbe sowie Kontrolle von Takbakerzeugnissen, Kosmetik und Bedarfsgegenständen beugen gesundheitlichen Problemen der Verbraucher vor.

Tierschutz und Tierseuchenbekämpfung

Die Haltung von Tieren muss angezeigt werden: Tierschutzrechtliche Erlaubnis. Mit diesen Daten kann die Kreisbehörde in der Tierseuchenbekämpfung aktiv werden.

 

Informationen zum Sachgebiet 72 imBayernPortal des Freistaats: