Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Weiterführende Informationen zum Asylverfahren finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, das allein über den Asylantrag entscheidet.
Wer hat Anspruch auf diese Leistungen?
Leistungsberechtigt sind beispielsweise Ausländer, die nach Deutschland eingereist sind und sich im Asylverfahren befinden. Daneben haben Ausländer, die im Asylverfahren als Asylberechtigte abgelehnt wurden, aber weiterhin in Deutschland bleiben können, da ein Ausreisehindernis besteht, ebenfalls einen Anspruch auf Leistungen nach diesem Gesetz.
Welche Leistungen werden gewährt?
Die Unterbringung der Asylbewerber wird durch das Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen gewährleistet; durch einen externen Ansprechpartner vor Ort (z.B. Verein Hilfe von Mensch zu Mensch e.V.) erhalten die Bewerber zusätzliche Unterstützung bei der Erledigung täglicher Aufgaben. Weiterhin werden Leistungen für Verpflegung (teilweise in Form von Barzahlungen und teilweise als Gruppenverpflegung in der Unterkunft) und Bekleidung sowie ein Taschengeld gewährt, das die Mobilität und den Kauf von notwendigen Gesundheits- und Körperpflegemitteln und von Waren des täglichen Gebrauchs ermöglicht. Das Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen gewährleistet außerdem die Krankenversorgung sowie die notwendigen Behandlungen bei Schwangerschaft und Entbindung.
Die Asylsozialberatung wird in unserem Landkreis vom Verein Hilfe von Mensch zu Mensch e.V. durchgeführt.