Wenn gesetzliche Leistungen nicht ausreichen, können beispielsweise kinderreiche Familien oder Alleinerziehende besondere Unterstützung durch die Landesstiftung erhalten. Die Leistungen sind freiwillig und werden nach der individuellen Notlage vergeben. Wir prüfen mit Ihnen die individuellen Voraussetzungen für einen Antrag und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
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